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Immobilie in Thailand kaufen als Ausländer

Estate Asia Editorial · Aktualisiert 26. Juni 2026 · 10 Min.

Ja, Ausländer können in Thailand Immobilien kaufen. Der einfachste Weg ist eine Eigentumswohnung als Freehold innerhalb der 49%-Ausländerquote des Gebäudes. Für Land und Villen sind die üblichen Wege eine registrierte 30-Jahres-Pacht (plus Freehold am Gebäude) oder eine korrekt strukturierte thailändische Gesellschaft. Angesichts des verschärften Vorgehens gegen Nominee-Strukturen im Jahr 2026 ist es wichtiger denn je, informelle Nominee-Arrangements zu vermeiden und von Anfang an eine legale Eigentumsstruktur zu nutzen.

Bevor Sie sich festlegen, beauftragen Sie einen unabhängigen thailändischen Immobilienanwalt mit einer Titelprüfung und der Überprüfung des Bauträgers. Der rechtliche Ablauf ist klar und sicher — das Risiko steckt in Abkürzungen.

Was Ausländer besitzen dürfen und was nicht

Ausländer können Eigentumswohnungen als Freehold (Volleigentum) besitzen, sofern das Gebäude innerhalb seiner 49%-Ausländerquote der Gesamtwohnfläche bleibt. Darüber hinaus werden Einheiten über eine registrierte langfristige Pacht gehalten.

Die vier üblichen Immobilientypen und wie ein Ausländer sie besitzen kann.
ImmobilientypKann ein Ausländer sie besitzen?Wie
Eigentumswohnung / ApartmentJa — FreeholdInnerhalb der 49%-Ausländerquote des Gebäudes
Haus / Villa (nur Gebäude)Ja — FreeholdSie besitzen das Gebäude; das Land wird gepachtet oder über eine Gesellschaft gehalten
LandNicht direktÜber eine registrierte 30-Jahres-Pacht oder eine thailändische Gesellschaftsstruktur
GewerbeimmobilieJa — mit BedingungenÜber eine thailändische Gesellschaft oder eine BOI-geförderte Tätigkeit

Land können Ausländer nicht direkt besitzen. Die zwei üblichen Wege, Land zu kontrollieren, sind eine registrierte 30-Jahres- Pacht am Land (jede Verlängerung ist eine neue Vereinbarung, kein durchsetzbares Recht) mit Freehold am Gebäude oder das Eigentum über eine korrekt strukturierte thailändische Gesellschaft, bei der der Ausländer Stimmrechtsanteile, aber nicht die Mehrheit der Stammaktien hält.

Freehold vs. Leasehold: die richtige Eigentumsstruktur wählen

Die zwei häufigsten Eigentumswege für ausländische Käufer sind Freehold und Leasehold. Jeder passt zu einem anderen Kauf.

Freehold vs. Leasehold — zentrale Unterschiede für ausländische Käufer.
FaktorFreehold (Wohnung)Leasehold (Villa/Land)
LaufzeitUnbefristet — kein AblaufBis zu 30 Jahre; Verlängerung ist eine neue Verhandlung
Was Sie besitzenDie Einheit laut TitelDas Gebäude; das Land wird vom Eigentümer gepachtet
WiederverkaufVolles Eigentum geht auf den Käufer überRestlaufzeit der Pacht geht über; der neue Käufer braucht ggf. einen neuen Vertrag
VererbungGeht nach thailändischem Erbrecht an die ErbenRestlaufzeit der Pacht geht über; volle Verlängerung hängt vom Grundeigentümer ab
Kosten beim KaufÜbertragungsgebühr (2%), Stempelsteuer oder QuellensteuerPachtregistrierung ~1,1%; keine 2%-Übertragungsgebühr auf das gepachtete Land
AusländerquoteZählt zur 49%-Grenze des GebäudesVon der Quote nicht betroffen

Für Wohnungen wird meist Freehold bevorzugt: volles Eigentum ohne zeitliche Begrenzung. Leasehold ist der Standard für Villen und Land, wo der Ausländer das Land nicht direkt besitzen kann.

Die 49%-Ausländerquote für Wohnungen 2026

Die 49%- Ausländerquote für Eigentumswohnungen bleibt 2026 die Regel. Sie begrenzt das gesamte ausländische Freehold-Eigentum auf 49% der Gesamtwohnfläche eines Gebäudes. Die übrigen 51% müssen in thailändischer Hand sein — die Einheiten können jedoch an Ausländer verpachtet werden.

Die thailändische Regierung hat erwogen, die Quote als Konjunkturmaßnahme auf 75% anzuheben (bei einem Stimmrecht der Ausländer von weiterhin 49%). Stand Mitte 2026 ist dies ein Vorschlag in Prüfung — noch kein Gesetz. Kein Käufer sollte davon ausgehen, dass sich die Quote vor der Verabschiedung ändert.

Versteckte Kosten und Steuern beim Kauf

Der Kaufpreis ist nur ein Teil der Kosten. Planen Sie diese zusätzlichen Ausgaben ein:

Einmalige Kosten beim Kauf (ungefähr, als % des Schätzwerts).
KostenpostenSatzWer zahlt (üblich)Hinweise
Übertragungsgebühr2%Geteilt oder verhandeltVom amtlichen Schätzwert, nicht vom Kaufpreis
Stempelsteuer0,5%VerkäuferGilt, wenn der Verkäufer von der Specific Business Tax (SBT) befreit ist
Quellensteuer (WHT)VariiertVerkäuferPauschal 1% für Unternehmensverkäufer; für Privatverkäufer progressiv berechnet
Specific Business Tax3,3%VerkäuferWenn der Verkäufer innerhalb von 5 Jahren nach Erwerb verkauft
GemeinschaftskostenVariiertKäuferJahresgebühr; der Verkäufer kann eine Erstattung des vorausbezahlten Anteils verlangen
Sinking Fund (Rücklage)EinmaligKäuferAn die juristische Person beim Einzug; nicht erstattungsfähig
AnwaltskostenTHB 30.000–100.000KäuferTitelprüfung, Dokumentenprüfung und Teilnahme am Grundbuchamt
Pachtregistrierungsgebühr1,1%KäuferNur bei Leasehold: 1% Registrierung + 0,1% Stempelsteuer, vom gesamten Pachtwert

Die gesamten Abschlusskosten liegen typischerweise 5–7% über dem Kaufpreis bei einer Freehold-Wohnung und 7–10% bei einer Leasehold-Villa. Ihr Anwalt sollte Ihnen vor der Unterschrift eine aufgeschlüsselte Schätzung geben.

Zu den laufenden Kosten siehe unseren separaten Ratgeber: Steuerratgeber für ausländische Immobilieneigentümer.

Der Kaufprozess: Schritt für Schritt

Der Immobilienkauf in Thailand folgt einer klaren Abfolge. Arbeiten Sie diese Schritte durch:

  1. Einheit reservieren — einen Reservierungsvertrag unterschreiben und eine kleine Anzahlung leisten (typischerweise THB 50.000–100.000). Thailand hat keine gesetzliche Widerrufsfrist für Immobilien, daher ist diese Anzahlung in der Regel nicht erstattungsfähig — es sei denn, der Reservierungsvertrag oder SPA enthält einen Due-Diligence-Vorbehalt. Klären Sie die Bedingungen vor der Zahlung schriftlich.
  2. Einen unabhängigen thailändischen Immobilienanwalt beauftragen — Ihren eigenen Anwalt, nicht einen vom Verkäufer oder Bauträger empfohlenen.
  3. Eine Titelprüfung am Grundbuchamt durchführen — sie bestätigt Eigentum, Belastungen und die verbleibende Ausländerquote des Gebäudes.
  4. Den Kaufvertrag (SPA) prüfen und unterschreiben — stellen Sie sicher, dass die Eigentumsstruktur (Freehold oder Leasehold) und der Zahlungsplan klar formuliert sind.
  5. Ein thailändisches Bankkonto eröffnen und Geld überweisen — in Fremdwährung mit angegebenem Zweck überweisen (z. B. „zum Kauf einer Eigentumswohnung“), damit die empfangende thailändische Bank das erforderliche Foreign-Exchange-Transaction-Zertifikat (FET) ausstellen kann.
  6. Die Anzahlung leisten (typischerweise 25–30% des Preises, je nach Zahlungsplan des Bauträgers) über die vereinbarte Treuhand -Vereinbarung.
  7. Die Schlusszahlung leisten und das Eigentum am Grundbuchamt registrieren — Ihr Anwalt nimmt mit Ihnen oder in Ihrem Auftrag teil. Das Grundbuchamt stellt das Chanote aus oder überträgt den Titel der Einheit.
  8. Schlüssel und Übergabedokumente erhalten — einschließlich des Übergabeschreibens, der Quittung über die Gemeinschaftskosten und einer etwaigen Mietgarantievereinbarung.

Der gesamte Ablauf von der Reservierung bis zur Schlüsselübergabe dauert bei einer fertigen Einheit 1–3 Monate, bei Off-Plan 12–36 Monate (die Einheit wird erst nach Fertigstellung registriert).

Due-Diligence-Checkliste

Bevor Sie eine Anzahlung leisten, arbeiten Sie diese Checkliste mit Ihrem Anwalt durch:

  • Titelsuche — die Urkunde am Grundbuchamt prüfen; bestätigen, dass der Verkäufer der eingetragene Eigentümer ist.
  • Bauträger-Bonität — Handelsregistereintrag, Projektgenehmigung und ob der Bauträger börsennotiert ist prüfen.
  • Baugenehmigung und EIA — bestätigen, dass alle erforderlichen Genehmigungen für das Projekt vorliegen.
  • Aktuelle Ausländerquote — die offizielle Zahl von der juristischen Person anfordern, nicht vom Bauträger.
  • Offene Schulden — auf Pfandrechte, Hypotheken oder unbezahlte Gemeinschaftskosten der Einheit prüfen.
  • Treuhand-Vereinbarung — bestätigen, dass Anzahlungen auf einem neutralen Konto liegen, nicht auf einem Privat- oder Bauträgerkonto.
  • Unabhängigkeit des Anwalts — Ihr Anwalt darf nicht mit dem Verkäufer oder Bauträger verbunden sein.
  • FET-Dokumentation — prüfen, dass Ihre Bank für jede Überweisung das Foreign-Exchange-Transaction-Formular ausstellen kann.

Schlüsselbegriffe

Freehold (Volleigentum)
Uneingeschränktes Eigentum an einer Immobilie ohne zeitliche Begrenzung. Ausländer können Eigentumswohnungen als Freehold innerhalb der 49%-Quote des Gebäudes besitzen, aber kein Land als Freehold.
Leasehold (langfristige Pacht)
Nutzung einer Immobilie über einen registrierten Pachtvertrag statt Eigentum. Eine thailändische Grundstückspacht läuft bis zu 30 Jahre; jede Verlängerung darüber hinaus ist eine neue Vereinbarung, kein durchsetzbares Recht.
Nießbrauch (Usufruct)
Ein eingetragenes Recht, fremdes Land zu nutzen und seine Erträge zu genießen. Einer natürlichen Person gewährt, kann es lebenslang gelten; es endet mit dem Tod und ist nicht übertragbar.
49%-Ausländerquote
Die Obergrenze, die es Ausländern erlaubt, gemeinsam bis zu 49% der gesamten Wohnfläche eines Eigentumswohnungsgebäudes als Freehold zu besitzen. Darüber hinaus werden Einheiten an Ausländer über eine registrierte Pacht verkauft.
Chanote (Nor Sor 4 Jor)
Die stärkste thailändische Eigentumsurkunde — volles, exakt vermessenes Eigentum. Das Dokument, das Sie für eine Eigentumswohnung oder für über eine legale Struktur gehaltenes Land wollen.
Off-Plan (vor Fertigstellung)
Kauf einer Immobilie nach Plan, bevor sie gebaut ist. Meist günstiger, aber riskanter — der Titel geht erst bei Fertigstellung über, was ein langer Zeitraum ist.
Treuhandkonto (Escrow)
Ein neutrales Konto einer dritten Partei, das das Geld des Käufers hält, bis die Bedingungen des Geschäfts erfüllt sind, statt direkt an den Verkäufer (oder ein Privatkonto) zu zahlen.
Titelprüfung (Grundbuchamt)
Eine offizielle Prüfung der Urkunde gegen das staatliche Grundbuch, die bestätigt, wem die Immobilie wirklich gehört und dass die Urkunde echt ist. Vor jeder Anzahlung durchführen.
Nominee-Struktur
Eine illegale Konstruktion, bei der eine thailändische Person oder Firma eine Immobilie auf dem Papier für einen Ausländer hält, der sie tatsächlich finanziert und kontrolliert, um die Regeln zum Landeigentum zu umgehen. Ziel des Vorgehens von 2026.
Juristische Person (der Wohnanlage)
Die juristische Person, der die Gemeinschaftsflächen gehören und die das Gebäude verwaltet (die Verwaltung), getrennt von den einzelnen Wohnungseigentümern. Ihr Anwalt erfragt bei ihr den aktuellen Ausländeranteil des Gebäudes.
Übertragungsgebühr
Eine einmalige Gebühr für die Registrierung einer Immobilienübertragung am Grundbuchamt — 2% des amtlichen Schätzwerts, üblicherweise zwischen Käufer und Verkäufer geteilt (oft verhandelt).

FAQ

Kann ich als EU-Bürger in Thailand Immobilien kaufen?

Ja. EU-Bürger können Eigentumswohnungen als Freehold innerhalb der 49%-Quote des Gebäudes besitzen und Land über eine langfristige Pacht oder Gesellschaftsstruktur halten.

Reicht ein Immobilienkauf für ein Visum?

Ein Immobilienkauf allein gewährt nicht automatisch ein Visum, kann aber Langzeitoptionen unterstützen. Das Langzeitvisum für Immobilieninvestition setzt einen qualifizierenden Kauf voraus (laut Berichten mindestens THB 3 Mio., Foreign-Freehold) sowie die Genehmigung der Einwanderungsbehörde. Andere Optionen — das LTR-Visum, Thailand Privilege (Elite) und das DTV — erfordern keine Immobilie, lassen sich aber mit Eigentum kombinieren. Aktuelle Regeln bei der thailändischen Einwanderungsbehörde oder einem Anwalt prüfen.

Kann ich als Ausländer in Thailand eine Hypothek bekommen?

Ja, aber es ist schwierig. Thailändische Banken vergeben selten Kredite an Ausländer für Immobilienkäufe, und wenn doch, ist der Beleihungsauslauf niedriger (typischerweise 50–60%), die Zinsen höher, und Sie brauchen womöglich einen thailändischen Bürgen oder erhebliche Einlagen bei einer thailändischen Bank. Die meisten ausländischen Käufer zahlen bar oder finanzieren aus dem Ausland.

Welche Steuern zahle ich beim Immobilienkauf in Thailand?

Die wichtigsten einmaligen Kosten sind die Übertragungsgebühr (2% des Schätzwerts, üblicherweise geteilt), die Stempelsteuer (0,5%) oder Quellensteuer (1%) sowie ggf. die Pachtregistrierungsgebühr. Eine vollständige Aufschlüsselung finden Sie im Abschnitt über versteckte Kosten oben.

Brauche ich einen thailändischen Anwalt für den Kauf?

Ja — unbedingt. Ein unabhängiger thailändischer Immobilienanwalt ist für die Titelprüfung, die SPA-Prüfung und die Registrierung am Grundbuchamt unerlässlich. Nutzen Sie keinen vom Verkäufer oder Bauträger empfohlenen Anwalt. Die Unabhängigkeit Ihres Anwalts ist Ihr wichtigster Schutz.

Was ist die 49%-Ausländerquote und wie funktioniert sie?

Die 49%-Ausländerquote begrenzt das ausländische Freehold-Eigentum in einem Wohngebäude auf 49% der Gesamtwohnfläche. Ist diese Grenze erreicht, können Ausländer Einheiten in diesem Gebäude weiterhin kaufen, aber nur über eine registrierte Pacht. Prüfen Sie die aktuelle Quote stets vor der Reservierung bei der juristischen Person.

Darf ich meine Immobilie in Thailand vermieten?

Ja. Ausländische Eigentümer dürfen ihre Immobilie vermieten, entweder kurzfristig (tage-/wochenweise — prüfen Sie die Hausordnung, manche erlauben keine Kurzzeitvermietung) oder langfristig (monatlich oder jährlich). Mieteinkünfte unterliegen der thailändischen Einkommensteuer.

Wie lange dauert der Kaufprozess?

Bei einer fertigen Einheit: 1–3 Monate von der Reservierung bis zur Schlüsselübergabe. Der längste Schritt ist die Geldüberweisung (mit Zeit für die internationale Bankabwicklung). Die Registrierung am Grundbuchamt selbst dauert weniger als einen Tag. Bei Off-Plan-Käufen dauert der Ablauf 12–36 Monate, bis der Bau fertig ist und der Titel übergeht.

Quellen & Verweise

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